Wo suchen Sie?

ab


** Dachgeschosswohnung mit Balkon und ausgebautem Spitzboden **

Objekt ID: A801
Leipzig - Volkmarsdorf
Bautzmannstraße   21
Wohnung
2.5 Zimmer
Fläche ca. 57,28 m²
Mietobjekt
478 €
Kaltmiete:
690 €
Warmmiete
Provisionsfrei!
Provision

ZUSATZINFORMATIONEN

Kaltmiete:
478,00 €
Warmmiete:
690,00 €
Nebenkosten:
212,00 €
Käuferprovision:
Kaution:
1'434,00 €
Wohnfläche ca.:
57,28 m²
Zimmer:
2,5
Externe Nummer
A801
Stand:
26.06.2026

Ausstattung

Badewanne
Fliesenboden
Zentralheizung
Gasbefeuerung
verfügbar ab
FREI AB SEPTEMBER 2026
Gruppennummer
1.2.8.
Zustand:
Vollsaniert

Objektbeschreibung

Volkmarsdorf ist ein östlich vom Stadtzentrum gelegener Stadtteil. Im sogenannten "Bülow-Viertel" finden Sie die Bautzmannstraße. Waren- und Dienstleistungsanbieter, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie Kleingartenanlagen sind fußläufig erreichbar. Die Bautzmannstraße 21 ist ein Objekt aus der Gründerzeit. Sie können hier eine 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung mieten, welche u.a. folgende Ausstattungskriterien aufweist: Balkon, Laminatfußboden, gefliester Küchenbereich, zeitgemäß gefliestes Tageslichtbad mit Wanne. In der Wohnung ist ein ausgebauter Spitzboden mit großzügiger Fläche vorhanden, welcher nicht in die Wohnfläche einfließt. Eine Abstellkammer im Treppenhaus sowie ein Kellerabteil gehören zur Wohnung. WOHNUNG FREI AB SEPTEMBER 2026

sonstige Angaben

Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Angaben zum Energieausweis sind daher nicht erforderlich.
Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten.
Objektanschrift: Bautzmannstraße 21 in Leipzig

Interesse geweckt? Objekt ID: A801

Objektdaten Drucken

Wir freuen uns über Ihre Anfrage:

Ihre persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und keinesfalls unbefugt an Dritte weitergegeben. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Mit einem Stern * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden!



Businesspartner

Victor Immobilien - Diamond Partner der Immowelt

Fortbildungsnachweis gem. § 34 c Abs. 2a GewO:

Fortbildungsnachweis gem. § 34 c Abs. 2a GewO