Investitionen in vermietete Immobilien sind kein Selbstläufer - vielmehr ist eine professionelle Verwaltung zum Schutz Ihrer Investition in Immobilien gefragt!
1. Beratung und Betreuung
Beratung und Betreuung des Auftraggebers in allen mit der Verwaltung der Verwaltungsobjekte zusammenhängenden Fragen, mit Ausnahme steuerlicher Beratung.
2. Kontenführung
Einrichtung und Führung eines Verwaltungskontos, auf dem alle Zahlungen der Mieter eingehen und von dem alle das Verwaltungsobjekt betreffenden Ausgaben zu leisten sind.
3. Vornahme von Zahlungen
Zahlung aller das Grundstück betreffenden Ausgaben, z. B. Grundsteuer, Wassergeld, Versicherungsprämien etc. zu Lasten des jeweiligen Verwalterkontos.
4. Überwachung der Nebenkostenvorauszahlung
Festlegung der Nebenkostenvorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen tatsächlichen
Aufwandes und Anpassung an den jeweiligen Aufwand
5. Mieterhöhungen
Berechnung von Mieterhöhungen gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Durchsetzung.
6. Kontrolle der Mieteingänge
Kontrolle des Eingangs der Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen, unverzügliche Abmahnung und Betreibung etwaiger Zahlungsrückstände sowie Zwangsvollstreckung aus vorliegenden Titeln. Kündigung bestehender Mietverträge und ggf. Herbeiführung der Räumung der jeweiligen Wohneinheit in Absprache mit dem Eigentümer und Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
7. Abrechnung der Betriebskosten
Jährliche Abrechnung aller vereinbarten umlagefähigen Kosten und Durchsetzung etwaiger sich ergebender Ansprüche gegen Mieter.
8. Abrechnung für den Eigentümer
Erstellen einer jährliche Abrechnung für jedes der Verwaltungsobjekte, welche alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Objekte enthält.
9. Versicherungsverträge
Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen.
10. Mietkautionen
Anlegen von Mietkautionen auf Sparkonten des Auftraggebers, ggf. Aufbewahrung von Bankbürgschaften.
11. Abnahme und Übergabe
Abnahme und Übergabe von Wohneinheiten bei Mieterwechsel.
12. Besichtigung der Verwaltungsobjekte
Besichtigung der Verwaltungsobjekte in regelmäßigen Abständen zwecks Kontrolle der Erfüllung der Mieterpflichten sowie technischer Überprüfung.
13. Instandsetzung / Modernisierung
Beratung der Eigentümer und Lösung aller Vermieter- und Mieterbelange bei anstehenden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
14. Wartungsverträge
Abschluss notwendiger und zweckmäßiger Wartungsverträge für die Anlagen und Einrichtungen des Verwaltungsobjektes.
15. Einkauf, Aufträge, Verträge
Einkauf von Waren und Geräten für das Objekt, Auftragserteilung an Handwerker und sonstige Unternehmen, Abschluss von Verträgen mit Hausmeistern, Reinigungspersonal etc. und deren Kündigung.
16. Schriftverkehr
Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern.